Dass man bei Reisen mit Vierbeinern an viele Sachen denken muss, beweist dieser Fall:
Eine Frau aus Offenbach wollte mit ihrem Hund in die Ferien fliegen. Unglücklicherweise wurde der Hund schwer krank, so dass er nicht mehr transportfähig war. Weil die Frau jedoch nicht allein reisen wollte, stornierte sie die Reise. Schließlich hatte sie ja eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, die für die Kosten aufkommen sollte. Kam sie aber nicht. Weil der Hund nämlich nicht „mit angemeldet“ worden war, war er auch nicht versichert. Somit blieb die Frau nicht nur zu Hause, sondern auch auf ihren Kosten sitzen (Amtsgericht Offenbach, 33 C 213/05).
Achten Sie darum immer darauf, dass die Mitnahme Ihres Hundes in den Miet- oder Reiseunterlagen vermeldet ist.
Mehr Informationen zu Reiserücktrittsversicherung für den Urlaub mit Hund
P.S.: Sie können bei uns übrigens auch eine Versicherung abschließen, wenn Sie Ihre Reise bei einem anderen Veranstalter gebucht haben.
Quelle: http://www.echo-online.de





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